PRODUKTMELDUNG/UFI/PCN

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten rund um die Meldung von gefährlichen Gemischen an die zuständigen Behörden.

Gemäß Artikel 45 der REACH-Verordnung und Anhang VIII der CLP-Verordnung müssen gefährliche Gemische an die zuständigen Behörden über das Poison Centre Notification (PCN) Portal der ECHA gemeldet werden. Auf diese Weise stehen im Schadensfall wichtige Informationen über die Zusammensetzung zur Verfügung.

Oft ist es nicht ganz einfach zu bestimmen, welche Gemische mitgeteilt werden müssen: Unter die Verordnung fallen nur Gemische, die entweder eine Einstufung als gesundheitsgefährlich oder eine Einstufung in eine der Gefahrenklassen für physikalische Gefahren haben (mit Ausnahme der Klassen explosive Gemische und Gase unter Druck).

Ausgenommen von der Mitteilungspflicht sind dagegen Gemische, die nur als umweltgefährlich eingestuft sind und Gemische für die wissenschaftliche oder die produkt- und verfahrensorientiere Forschung und Entwicklung.

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten. Unsere erfahrenen Toxikologen nehmen die Produktmeldung Ihrer Produkte im PCN-Format und die Generierung und Verwaltung der dazu gehörigen UFI Codes gerne für Sie vor.

Für mehr Informationen

steht Ihnen Dr. Heidi Becker (Senior Toxicologist) gerne zur Verfügung.
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THE FORCE ist aktives Mitglied des EUROTOX Corporate Program.