INFORMATION-OFFICER-AS-A-SERVICE
Wissenschaftliche Informationen über Ihre Arzneimittel müssen nach speziellen Vorgaben geprüft werden. Wir stellen ganz nach Bedarf einen Informationsbeauftragten für diese Aufgabe zur Verfügung.
Unterschiedliche Märkte haben nicht nur unterschiedliche Regularien, sondern zum Teil auch spezielle Positionen, die besetzt werden müssen. Zu diesen gehört der Informationsbeauftragte (IB), der insbesondere für den deutschen und österreichischen Markt eine wichtige Rolle spielt.
Im deutschen Arzneimittelrecht sorgt der IB nach §74a AMG dafür, dass wissenschaftliche Informationen über angebotene Arzneimittel korrekt wiedergegeben werden, beispielsweise in Pflichttexten oder der Heilmittelwerbung, und haftet persönlich dafür. Österreich hat nach §56 AMG eine ähnliche Regelung.
Ob für ein neues Produkt, einzelne Teilbereiche oder als kompletten Service – wir stellen Ihnen je nach Bedarf einen erfahrenen IB mit den geforderten Sachkenntnissen zur Verfügung. In dieser Funktion...