BIOCIDES-AS-A-SERVICE
Bringen Sie Ihr Biozid auf den Markt und vermeiden Sie dabei Gefahren für Gesundheit und Umwelt.
Da Biozide mit dem Ziel entwickelt werden, lebende Organismen abzutöten, können sie auch ein Risiko für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen.
Sie müssen deshalb registriert werden, bevor sie auf den europäischen Markt gebracht werden können. Geregelt wird das von der Verordnung (EU) 528/2012, besser bekannt als Biozidprodukte-Verordnung (BPR). Mit dieser Verordnung verfolgt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) das Ziel, Gefahren zu vermeiden und den europäischen Markt auf Unionsebene zu harmonisieren.
Für die Registrierung Ihres Produkts übernimmt unser Expertenteam für Sie...
Alle Ergebnisse werden im vorgegebenen IUCLID-Format dokumentiert, das für die Registrierung erforderlich ist.
Zur besseren Einhaltung der Anforderungen der BPR unterstützen wir Sie außerdem bei der Konzeption Ihrer Biozidanlage und führen Audits samt GMP-Schulungen durch.
Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor ist, dass auch die am Herstellungsprozess von Bioziden beteiligten Mitarbeiter deren potenziellen Risiken ausgesetzt sind. Um die notwendigen Schutzmaßnahmen für sie zu implementieren, müssen Sie zunächst den Arbeitsplatzgrenzwert eines jeden Gefahrstoffs am Arbeitsplatz ermitteln. Erfahren Sie hier mehr über unsere Dienstleistungen zum Thema Arbeitsplatzgrenzwerte.